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WOZU braucht das wiedervereinte (nach dem 1. Generationssprung ) Deutschland den BStU ? WOZU die Aufnahme einer verfassungswidrigen Behörde in das Bunndesarchiv?

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Seit einer Veranstaltung im “ Tränenpallast“ am 22.8.2019 und auf der Geb-urtstagsparty von Wolf Biermann in Anwesenheit der Kanzlerin Merkel prah-lte   der ehemalige VOPO Roland Jahn damit, dass mit der Übernahme aller Mitarbeiter des BStU auch das StUG mit übernommen wird (?), obwohl die Entscheidung des Deutschen Bundestages DARÜBER erst 2020 nach den Ferien erwartet wird – so Dr. Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs in Koblenz?

Die Gründung der Behörde eines Sonderbeauftrtagten für die personenbezog-ene Unterlage des MfS/AfNS der DDR wurde bvereits  durch die erste „frei gewählte Volkskammer gegründet, dsazu ein StUG erbracht und bis dahin unbedeuitender und unbekannter Jugendpastor  Joachim Gauck vopm IM „Czerny“ und der Präsidentin der Volkskammer Bergmann – Pohl bestätigt.

Nach der Vereinigung – ich sage dazu Zwangsverheiratung – wurde am 4.10.1990 die Gauck´s Behörde gegründet, eine verfassungswidrige Mamutbehörde, eine Arbeits Besch-affungs Maßnahme für nicht übernommene Angehörige des MfS und verdiente tragende Säulen der SED Diktzatur aus den Staatsorghanen und Organisationen und aus der Wirtschaft. So weit – so gut.  Das ist mittlerweile bekannt und bewiesen, Aber nicht aus den Tätigkeitsberichten die Gauck und Birthler dem Deutschen Bundestag volegten.

Zuarbeit zur jurist. Aufarbeitung des DDR Unrechts

war der Grund weswegen Gauck Behörde in´s Leben gerufen mit dem ersten Jahres Etat von 230 Mio DM ausgestattet.

Wie der BStU am 23.1.2018 und bis heute seine gesetzliche Verpflichtung er-füllt und wofür der bereits über 3 Milliarden €uro von Steuergelder abgezockt hatte, sehen Sie  am folgenden Beispiel; das ist kein Sonder oder Einzelfall:

Ich werde statt die Feder, die Akte der Abzocker und Gesetzesverletzer beim BStU und in der verbrüderten, nun gesamtdeutschen Neuen Justiz benutzen, mit dem einzigen Ziel, die wahren Machenschaften dieser verfassungswidrigen Behörde der Deutschen und der Welt-öffentlichkeit und vor allen Dingen dem Präsidenten des Bundesarchivs vor die Augen zu führen, als Material für die Verhandlungen im Deutschen Bundestag über die Weitergeltung des StUG im Bundesarchiv, die ehemaliger  freiwilliger ausgezeichneter Be-reitschaftspolizist der VOPO#s und Geschichtsverfä#lscher Roland Jahn herumtrompetet als wäre das schon beschlossene Sache, dass das StUG dem Bundesarchivgesetz überstülpt wird.

Übrigens dass darüber Roland Jahn mitentscheidet, der einem Folteropfer mit Initialen „GUC“ gegenüber geprahlt hatte: seine eigene STASI-Akte , – die er erst aus dem Nachlass seines Vaters(?) in das STASI-Archiv zurückverlegt hatte- vorher selbst gefälscht hatte, ist eine Tatsache die der Ganze Bundestag zur Kenntnis nehmen und schlucken musste.

Nach meinem eingereichten Kassationsantrag und erstem Rehabilitierungsantrag 1992 und meinem 2. Rehabilitierungsantrag 2006 wagte sich der Richter Rosenthal zum ersten Mal bei meinem Drittantrag auf die Rehabilitierung und Aufhebung des politisch – operativen Prozesses am Stadtgericht Berlin DDR ( warum? ) lediglich die Verfahrensakte erstmalig anzufordern, obwohl die Gerichte angeleitet wurden, im Fallöe dass es sich um die juristische Aufarbeitung des DDR Unrechts ging, zu den Bertroffenen oder Opfern die Akte des Sonderbeauftragten bzw der BStU anzufordern – im Falle 551 Rh 218/15 steht dafür dewr Leiter der BStU vor dem Gesetz gerade.

Erst nach einer Abmahnung, nach fast 7 Monaten „Bearbeitungs-“ oder „Erarbeitungszeit“ am 23.1.18 traf die Antwort des BStU aud das obige Ersuchen des Landgerichts Berlin ein. Ich habe die Antwort bei der Akteneinsicht bei meinem verflossenen RA Thomas Lerche abfotographiert.

„Entsprechend Ihrem Ersuchen wurde in den Archiven der Behörde des Bundesbeauftragten ( in seinem Auftrag!* ) für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nach Unterlagen  zum oben genannten Sachverhalt ( ( Verfahrensakten ?*) recherchiert.“

„Verfahrensakte liegen hier nicht vor.“– eigentlich wäre damit das Ergebnis der Recherche dem Landgerich deutlich mitgeteilt und das Ers-uchen erledigt. Das hätte die BND Frau Jutta Probst auch ohne die fast sieb-enmonatige  Recherche schreiben können; die 10501 Akte ligen in der Ablage seit 2007 und die liegen heute noch dort und werden dem Gericht und mir nicht komplett zur Akteneinsicht vorgelegt. Wozu den auch) Dier  begehrte Verfahrensakte über  LAUKS, Adam BS 10/83 ( 241-73-82 ) liegt  seit 1992 im Archiv der Staatsanwaltschaft Berlin, dorthin 1992 überführt aus dem Endarchiv der Berlin-DDR Justiz unter der Signatur VAR 312/92, was die Gauck´s Aktiviustin der ersten Stunde aus dem ehemaligen Gesamtdeutsch-en Institut im Westberlin nicht wissen konnte, weil in der BStU läuft es wie  bei der STASI; linke Hand darf nicht wissen wessen Eier dioe rechte Hand krault. Was die  sich als Allwissende an Berlner Gerichten  ( VG 1 K; OVG 12N und LAGeSo ) produziert zusammen mit der Justitiarin von Stockhausen auch noch nicht wissen kann, oder nicht soll, das Wichtigste d. Operativ Vorgang „Merkur“ liegt im Bundesarchiv in der Akte Casa Lauks des Generalstaatsanwalts der DDR und des Obersten Gerichtes der DDR .                                                   Aber da gibt es noch eine zweite Seite des Schreibens, die als Bl.161 d. A zu finden und zu sehen war in der Geschäftsstelle 551 des Landgerichtres Berlin, jetzt aber nicht mehr  – die Akte ist nach der letzten Rückführung aus der Generalstaatsanwaltschaft Berlin nicht mehr gesichtet worden, unerklkärlich aus der Akte verschwunden? Nanu! Hören wir im Fernsehen nicht ständich dass die Akten der Verfolgungsorganen verschanden oder versehentlich vernichtet wurden? Nun hier ist der Beweis in meiner Sache, dass das auch am Gericht passiert kann, bei der neuen gesamtdeutschen Justiz.

Urkundsdelikt – Diebstahl aus der Gerichtsakte 551 Rh 218/15

Hier  sind 423 Akten erfasst, die praktisch der Seniorpartner, auch nun des Landgerichtes Berlin, dem Ersuchenden ersatzweise für die „nicht vorhandene Verfahrensakte“ nicht nur anbietet, sondern ohne dass der Juniorpartner LG das Angebots akzeptiert, den Ers-atz  auch gleich mitschickt. Warum nötigt der BStU das Landgericht damit und verarscht es oder missachtet es dabei auf eine Skandalöse Weise? Wieso daß? Gleich kommen die Beweise, diue Erklärung wird man selbst darin erkennen, wie der Blinde auf den ersten Blick. Mir kam bei der Durchsicht der Anlage der Konfirmationskaffee hoch.

Deckblatt des LG: Beiakte I - Kopien  BStU

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Wenn man sich das übersandte Angebot auf der 2.Seite des Antwortschreibens anschaut und die zwei Aktendeckel mit denen man die „das Angebot“ zwegeteilt versehen hatte und so es der Terminatoruin der Generalstaatsanwältin Margarete Koppers, der OStA Schmitz-Dörner Transportierte zur Prüfung und Stellungnahme, wird man feststellen müpssen, dass 160 + 160 nicht  weder 423  scon gar nicht 352 ausmacht. Also die Richter des Herren des Rehabilitierungsverfahren haben gar nicht mal reingeschaut  was in der Beiakte gesch-ickt wurde. Die GenStA hat dafür geprüfte Spezialistin OStA Schmitz Dörner, die nicht merken sollte, ich würde sagen nicht durfte dass die  unter Punkt 3 des Angebotes  ein manipuliertes und erarbeitetes Teil der Verfahrensakte dabei lag. Könnte das die Frau Schmitz – Dörner übersehen haben, so gewissenhaft und tiefgründig  sie jede Sache prüft? Sagen wir mal JA und sie empfahl fast autómatoscxh : Den Zweitantrag – der ein Drittantrag ist –ZURÜCKWEISEN!

Deckblatt des LG: Beiakte I - Kopien BStU II

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