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282 Js 5140/19 Die Staatsanwaltschaft Berlin startet einen neuen Angriff auf das Reviktimisiertes Folteropfer der STASI – Weiße Folter wird intensiviert, auftrags der Generalstaatsanwältin Koppers persönlich?

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SO looft et bei den verbrüderten Geheimdiensten und Justiz der BRD / DDR! Danke  meine Wahlheimat – Heil Deutschland !


Jetzt spinnen die Römer !?

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Das Blatt 161 der Gerichtsakte ist aus der aktuellen Gerichtsakte  verschwunden – unauffindbar ( ??? )

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Korpus Delikti: Wie kann die Akte 161 aus der Geschäftsstelle verschwinden???

Phan

Ich habe am 31.10.2019 gegen das Trio aus der BStU niemals eine Strafanzeige erstattet!

An die Präsidentin Nieradzik 31.10.2019   500 AR 23/18

Dies ist keine STRAFANZEIGE an die Staatsanwaltschaft gewesen.

Korpus Delicti: Gestohlene Seite 161 der Gerichtsakte zu 551 Rh 218/15 aus der eine Missachtung des Landgerichtes und Irreführung der Justizbehörde erkennt-lich ist, denn bei der Erarbeitung des Auszug zu Operativ Vorgang „Merkur“( 353 Blatt ) ist zu einer massiven rehablitierungsrelevanten Urkundenunterdrückung und Verletzung des StUG gekommen, in dem mandem Landgericht die kardinale Tatsachenbehauptung im obigen Antwortschreiben der BStU gezielt  servierte:“

Verfahrensakte liegt hier nicht vor.“

Der Punkt 3 aus der gestohlenen Akte Blatt 161 besteht ganz aus einem Teil der Verfahrensakte aus dem Band 12 des Operativ Vorgangs „Merkur“. Den rehabilitierungsre-levanten Teil hat die BStU dem Landgericht gegenüber völlig vorenthalöten – unterdrückt um die Aufhebuing des politisch -operativen Urteils auszubremsen, wie das der Gauck schon 1994 mit dem jetzt nochg aufnahmefähigen Ermittlungeverfahren getan hatte Google nach : 76 Js 1792/93.

Urkundsdelikt – Dierbstahl aus der Gerichtsakte 551 Rh 218/15

Hier sind die Unterlagen die BStU nach 30 Jahre nach der Wende dem Landgericht gegen-über unterdrückt hatte:

BStU unterdrückte Verfahrensakte zum Mittäter PAVLOVIC

Die Vernehmungsprotokolle vom 26. und 29.7.82 sowie Vernehmungsprotokol vom 28.7.82 sind aus dem Band 12 vermutlich vor der Erfassung rausgenommen worden, obwohl sie dem damaligen Richter Dr. Kopatz vorgelegen hatten?

 

aus dem Beschluss: 3.12.2019

Der letzte Absatz der Seite 11 & 12 wurde dem Führungszeugnis eines STASI-Arztes entnommen um meinen Dritantrag auf die Aufhebung des politischen Urteils vom 26.3.1983 Berlin DDR zurückzuweisen, auszubremsen. Nach 30 Jahren zeigt die Berliner nun gesamtdeutsche Justiz wie sie zu den Verbre-chen der DDR STASI-Justiz und deren Exekutive sowie STASI-Ärzte steht! Erkennen wir darin nicht den Umgang mit den NAZI Justitiaren nach 1945?

Solange keine Unterschrift der Richter zu sehen ist- hat dieser Gerichtsbe-schluss vor der UNO keinen Bestand – die Richter sind nicht haftbar, nur vor Gott.


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