Adam Lauks
Zossener Str.66
12629 Berlin
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An den Generalstaatsanwalt von Berlin
Herrn Ralf Rother
Persönlich – unverzüglich
Elßholzstrasse 30 -33
10748 Berlin
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OFFENE BESCHWERDE WEGEN EINSTELLUNG DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS
282 Js 1922/14 vom 9.04.2014 GEGEN DEN OBERAMTSRAT WOLFGANG DIERIG AUS DEM PETITIONSAUSSCHUSS DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES wegen Urkundenunterdrückung/ Petitionsunterdrückung des Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Norbert Lammert vom 2.4.2013 und des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe vom 12.8.13 wegen Aktenunterdrückung des Leiters des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die personenbezogenen Unterlagen des MfS der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Joachim Gauck, zum Nachteil des Folteropfers Adam Lauks und der falschen Mitteilung der Gauck Behörde vom 05.07.94 an den Polizeipräsidenten in Berlin im Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93,

Beweisantrag: Ich beantrage alle bis zum 11. Januar 2011 aufgefundene und gelesene 10501 Blätter die meine Person als Adam Lauks und aber auch den OB “Merkur”(15 Bd,) betreffen…
Anlage 2: Einstellung der beiden Ermittlungsverfahren vom 25.03.2015

Einstellung der Ermittlungsverfahren: 282 Js 1922/14 und 282 Js 2652/14 durch die Hauptgruppenleiterin Oberstaatsanwältin Nielsen

Gegen diesen Bescheid steht dem Antragsteller binnen zwei Wochen nach Zugang ( 30.3.2015) die Beschwerde schriftlich in deutscher Sprache an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin Elßholzstrasse 30-33 10781 Berlin, zu. WIRD GEMACHT !
Anlage 1: In den Behördenvorgang 1488/92Z nachträglich reinmanipulierte Akte ( Siehe Beweisantrag )

Wenn man von 10501 Seiten angeblich 853 sehen darf, kann man von Schicksalsaufklärung nicht reden !??
Anlage 3: Beschwerde wegen der Eistellung des Ermittlungsverfahrens 282 Js 1922/14 gegen Oberamtsrat Wolfgang Dierig ( Petitionsausschuss des DB )
Anlage 4:Teile aus dem Fax-Ersuchen des BKM an die BStU betr. „Prüfung“ meines Anliegens in den Petitionen des Bundestagspräsidenten Lammert und Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe wegen der Urkundenungterdrückung des Leiter der Gauck Behörde 1994;

Oberamtsrat Wolfgang Dierig erhielt die Petition des Bundestagspräsidenzten Lammert mit dem kompletten Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 am 4.4.2013

Ich konnte nicht im bösesten Albtraum ahnen, dass sich Oberamtsrat Wolfgang Dierig wagen wird die Petition des Bundestagspräsidenten ohne Aktenzeichen und nicht aktenkundig zu machen um die zu unterdrücken. Und es geschah doch.
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Anlage 5:

Als ich erst Ende Januar 2013 in die Ermittlungsakte 76 Js 1792/93 Einblick nehmen konnte, schickte ich die an den Bundespräsidenten Gauck, und als er nicht antwortete erstettete ich diese Anzeige am 13.2.2013.

Bereits nach einem Monat wurde das Verfahren gegen Unbekannt wegen Verhährung eingestellt – Gauck´s Schuld blieb bis heute ungesühnt.
Es folgen Seiten aus der Petition des Bundestagspräsidenten Lammert( vom 2.4.13) aber auch aus der gleichlautenden Petition des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe (vom 12.8.13) die als Ersuchen durch Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien im Auftrag des Oberamtsrats Wolfgang Dierig per Fax der BStU – Jahn Behörde zugeleitet wurden am 17.9.2013, nach dem Wolfgang Dierig mich am 9.9.13 schriuftlich benachrichtigt hatte (doch ?) “zwischenzeitlich eine Prüfung eingeleitet zu haben “:
Auf meine 56 seitige handschriftliche Strafanzeige vom 30.4.1992 eröffnete die Staatsanwaltschaft am 30.9.1993 das Ermittlungsverfahren 76 Js 1792/93 das 5,5 Jahre dauern wird.
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Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin vom 20.12.1993 : Zentrale Ermittlung Regierungs- und Vereinigungskriminalität ZERV 214:

Fast drei Monate brauchte Polizeipräsident um das Ersuchen an den Gauck ( Sonderbeauftragten der Bundesregierung für personenbezogenen UNterlagen des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes der DDR) zu richten.

“Zur Aufklärung und Verfolgung der Straftat ist es notwendig, Erkenntnisse aus den Beständen des ehemaligen MfS zu erhalten.”
“Ich bitte um Herausgabe der entsprechenden Akten im Original.”
“Da es sich bei den angeforderten Vorgängen um Beweismittel in Form von Augenscheinobjekt handelt, denen erhebliche Beweisbedeutung zukommt, ist die Aushändigung von Ablichtungen nicht ausreichend, sondern die Übergabe von Originalen unerläßlich/ §19 Abs.7 Satz 1 StUG ).” – Deutlicher konnte das nicht formuliert sein.
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Eingangsbestätigung und Eröffnung des Behördenvorgangs 000247/94Z vom 05.01.1994 ( Diese Akte befindet sich nicht in der 21-seitigen Akte des BV in der Gauck Behörde -warum!??)

Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.g. Schreibens.Zur weiteren Bearbeitung wurde ihr Antrag unter den oben angegebenen Tagebuchnummer registriert.

Nach 7 Monaten der intensieven Recherche stand das “Ergebnis” fest:
“Anhand der hierüber L. vorliegenden Unterlagen ( MfS AKK 5478/81, MfS AKK 14236/85 und AU 3455/83) lassen sich Mißhandlungen nicht belegen.”
Zu jenem Zeitpunkt gibt es noch keinen Informationsfreiheitsgesetz ( erst 2005) und niemand konnte das “Ergebnis” der Recherche anzweifeln oder in Frage stellen. Das war eine Tatsachenbehauptung die einem Urteil des Gottes gleich kam.Es ist evident dass Joachim Gauck oder die Behördenleitung an meinen Antrag 001488/92Z, zur privaten Akteneinsicht seine “Sonderrechercheure” Oberst des MfS Becker und Oberstleutnant des MfS Hopfel mit persönlich rangesetzt hatte, die auch nach meiner ersten Akteneinsicht weiter lief.Es ist nachweisbar dass die Akten MfS HA VII/8 ZMA Nr.462/84 und MfS HA VII/8 ZMA Nr. 577/85 bereits am 11.4.1994 vorgelegen hatten.
Hier ist nur die von Gauck und der Behördenleitung unterdrückte Akte Nr.577/85 die Becker und Hopfer für Gauck aus einer unbekannter Akte rausgezogen und paginiert hatten und mit keinem Originalaktendeckel versehen hatten. Auf diesem Aktendeckel der BStU hätte die Signatur der Stammakte angegeben werden müssen! MANIPULATION – “Erarbeitung der Akte – oder Neuerfassung ” nennt man das.
Gauck und Dr. Geiger oder die Behördenleitung kann sich nicht rausreden nicht gewusst zu haben was sie durch die Unterdrückung dieser drei Fernschreiben leisten . TÄTERSCHUTZ, nicht nur für den Schläger Ralf Hunholz sondern für das MfS ! Dass dadurch gleichzeitig das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung ausgebremst wurde sieht der Blinde auf den ersten Blick, nicht die Hauptgruppenleiterin der Staatsanwaltschaft Berlin – Oberstaatsanwältin Nielsen nach einem Jahr “Ermittlungen”!??
Über diese Akte hatte 2013 die BStU – Jahn Behörde, bzw. Ihre Juristin von Stockhausen kein einziges Wort verloren in Ihrer Mitteilung der Behörde an das BKM, dabei war das das Hauptobjekt der beiden eingereichten Petitionen !?? Man hatte nicht mal einen Behördenvorgang eröffnet dazu!??

An jenem Nachmittag am 23.6.1985 hatte ich durch das Zellenfenster der “4” andere Mitinsaßen in den Zellen auf der Hofseite lauthals den Ralf Hunholz als Zellen IM enttarnt
Als man ihn durchgeschlossen hatte mir das Maul zu stopfen war ich 7 Monate im Hungerstreik und wog an die 55 Kilo.

Bis auf Personalien und den Niederschlag ist alles Lüge, die als solche bewiesen werden kann, aus einer Akte diesbezüglich, die nicht aus der Gauck Behörde kam und der Staatsanwaltschaft drei Jahre lang vorlag.

So wird das Opfer zum Täter… gehört zum Operativ Vorgang, eigene Schergen zu schützen. Hier kann aber auch der Gauck sehen was für einen Abschaum er wissentlich geschützt hatte – 1994 war die bschwere Körperverletzung noch nicht verjährt !?

Trotz dieser Anredeformel in meinem OFFENEN BRIEF vom 18.8.2013 will die Vorsitzende Steinke nichts gewußt haben. Handelte Dierig auf Befehl von !??? wem auch immer !??

Schweigen der Schafe und Schweigen der Lämmer im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen !? Ehre und Dank gebührt dem Bundestagspräsidenten Prof. Dr. Lammert und dem Ausschuss f. Menschenrechte, die ihr Fahneneid als einzige nicht verletzt hatten in dieser Sache.

Die Nachricht über den Eingang derPetition des Bundestagspräsidenten Lammert vom 2.4.13 wurde per Fax nicht an die BStU übermittelt. Hätten die STASIS in der BStU anders treagiert !?

Segen und Dank an den Bundestagspräsidenten Prof.Dr. Lammert…gegen die STASI- oder Gauck – Seilschaften im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hatten wir beide offensichtlich keine Chance, wie das 2015 auch bei der Oberstaatsanwältin Nielsen der Fall ist. Es sei den der Generalstaatsam´nwalr waltet seines Amtes ohne sein Amtseid zu verletzen !!?
Abschließender Beweies, dafür dass mir der Zugang zur Akte Nr.577/85 verwährt blieb, solange die schwere Körperverletzung darin nicht verjährt war, findet man HIER in der Akte der Jahn Behörde:

Laut angeblich StUG durfte ich die Beweise über die schwere Körperverletzung in der Isolation der Zelle “4” nicht einsehen und als Kopie nicht erhalten !??
